...Betätigung des Aussiedlerwillens durch Stellung eines Aufnahmeantrages als Willensbekundung, als Deutscher unter Deutschen zu leben, dann, wenn ein Antrag noch vor der Aussiedlung gestellt und abgelehnt wurde, und ein Wiederaufgreifen dieses Verfahrens betrieben wird, auf den Zeitpunkt der Stellung des ersten Antrages oder auf den Zeitpunkt des Antrages auf Wiederaufgreifen und Rücknahme des ablehnenden Bescheides...