...Die Bezirksregierung Köln stellte mit Bescheid vom 3. September 2013 fest, dass der Ausbildungsstand der Klägerin in verschiedenen Fächern (Werkstoffkunde, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, zahnärztliche Prothetik, Embryologie, Röntgenologie) wesentliche Unterschiede gegenüber der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland aufweise und daher nicht gleichwertig sei....