...dem in der Kindergeldakte abgehefteten Original die Worte "pro Fahrt insgesamt" gestrichen sind, in der von der Klägerin dem Finanzgericht (FG) vorgelegten Kopie hingegen lediglich die Worte "pro Fahrt". 2 Die Familienkasse setzte für Fahrten nach X 6 x 1 692 km x 0,30 € = 3.045,60 € an, ermittelte die Einkünfte und Bezüge der Tochter der Klägerin in einer Prognoseberechnung mit … € und setzte mit Bescheid...