...Das SG hatte ihre Klage, die sich gegen den Bescheid vom 22.9.2009 (in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.1.2010) nur insoweit richtete, als dort über eine Rückforderung von 3158,23 Euro hinaus zusätzlich eine Aussage über eine weitere, bereits mit Bescheid vom 9.5.2006 festgesetzte Rückforderung iHv 1049,45 Euro enthalten war, wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit des gegen jenen Bescheid...