...Das Landgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, das Berufungsgericht hat die Berufung der Kläger zurück-, eine weitere Hilfsklage abgewiesen und den Streitwert auf 1.403,85 € festgesetzt. Zur Begründung des Streitwerts hat es auf § 182 InsO verwiesen und darauf, dass jedenfalls mit einer Quote von 1,91 vom Hundert zu rechnen sei....