...Für seine Tätigkeit berechnete er der Beklagten Gebühren in Höhe von 3.451,48 €; zuvor hatte die Klägerin ihm als Vorschuss bereits einen Betrag von 2.698 € gezahlt. 5 Sie vertritt nunmehr unter Berufung auf § 5 Abs. 3b ARB die Auffassung, dass sie lediglich 37,5% der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren, mithin 1.294,30 € zu tragen habe, weil die Beklagte durch den außergerichtlichen Vergleich (ausgehend...