...Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und ausgeführt, das Haus sei bei Eintritt des Leitungswasserschadens infolge der vorgenannten, ausstehenden Arbeiten noch nicht bezugsfertig gewesen; auf Weiteres komme es nicht an. 6 Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Parteien gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO unter anderem darauf hingewiesen, dass - entgegen der Auffassung des Landgerichts...