...Wenn der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis komme, dass der Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine staatliche Beihilfe darstelle, die, was nicht geschehen sei, nach Art. 108 Abs. 3 AEUV der Kommission der Europäischen Union hätte angezeigt werden müssen, seien die streitgegenständlichen Bescheide unter Berücksichtigung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts und des Rechtsgedankens...