...Es war davon überzeugt, dass N aufgrund seiner Behinderung im Streitzeitraum (Februar bis November 2014) nicht dazu imstande gewesen sei, sich selbst zu unterhalten. Das Landratsamt habe festgestellt, dass bei N eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit und ein Grad der Behinderung von 40 vorliege. Ab August 2015 sei ein Grad von 60 festgestellt worden. Im Gutachten vom 19....