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Urteile für Bedarfsgemeinschaft

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach § 7 Abs 2 SGB II erhalten Leistungen auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 13 Auf Grundlage der Feststellungen des LSG lässt sich nicht abschließend klären, ob die Kläger, die gemäß § 7 Abs 3 Nr 1 und 4 SGB II eine Bedarfsgemeinschaft bilden, hilfebedürftig gemäß § 7 Abs 1 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 1 SGB II sind....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/12 R
...Im streitigen Zeitraum gehörten zur Bedarfsgemeinschaft fünf Kinder, nämlich der 1990 geborene Kläger zu 3, der 1995 geborene Kläger zu 4, der 2000 geborene Kläger zu 5 und der 2002 geborene Kläger zu 6 sowie die 1997 geborene Klägerin zu 7....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 14/11 R
...Seine nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage auf Nachzahlung von insgesamt 462 Euro wies das Sozialgericht ohne Zulassung der Berufung mit der Begründung ab, beim Kindergeld handele es sich auch nicht teilweise um eine anrechnungsfrei bleibende zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II, sondern um Einkommen, das nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II bei dem zur Bedarfsgemeinschaft...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3163/09
...Ihr zufolge wird das Einkommen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zunächst zur Deckung dessen eigenen Bedarfs angerechnet und anschließend ein etwaig bestehender Überschuss den weiteren Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Die Beklagte hält dagegen die sog "horizontale Einkommensanrechnungsmethode" für zutreffend....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 74/12 R
...Für die Angemessenheitsprüfung sei nur auf die Klägerin und nicht auch auf die Familie ihrer Tochter abzustellen, denn es bestünde keine Bedarfsgemeinschaft und auch keine Haushaltsgemeinschaft iS des SGB II....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 90/12 R
.... § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch - SGB II (juris: SGB 2) - über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 4/12
...Von Juli 2007 bis Ende April 2008 lebte eine weitere Person - im Folgenden G - ebenfalls in der Wohnung, ohne mit den Klägern eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden, und der Leistungsberechnung wurden dadurch die vollen, auf die Anteile der Kläger entfallenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. 3 Für Oktober 2008 bis März 2009 bewilligte der Beklagte monatliche Leistungen von 405...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 28/12 R
...Sie lebte mit F und vier weiteren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, für die sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezog (ALG II-Leistungen). Das gesamte Kindergeld wurde als Einkommen gemäß § 11 SGB II auf die Sozialleistungen angerechnet. 3 F begann zum 1. August 2013 eine Ausbildung. Am 31....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 19/17
...24.3.2006, BGBl I 558). 13 Entgegen der Auffassung des Klägers ist anspruchsberechtigt nicht schon derjenige, der ein Einkommen erzielt, das nach Berücksichtigung entsprechend den Regelungen in §§ 9 ff SGB II zwar zur Deckung des eigenen Bedarfs nach § 19 Satz 1 Nr 1 SGB II einschließlich der Kosten der Unterkunft iS des § 6a Abs 4 Satz 2 BKGG ausreicht, nicht aber zur Deckung der Bedarfe der in der Bedarfsgemeinschaft...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 KG 1/09 R
...Insoweit ist nur auf ihn und nicht auch auf seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebende Ehefrau abzustellen. § 12a Satz 1 SGB II bietet mit Blick auf die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente keinen Ansatz dafür, dass nicht auch insoweit nur auf den je individuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abzustellen ist, der das SGB II prägt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 1/15 R
...Zudem werde auf eine Klageerhebung durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft verwiesen, obwohl § 38 SGB II nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf das Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 54/08 R - BSGE 104, 48 = SozR 4-1500 § 71 Nr 2) keine Vollmacht zur Klageerhebung beinhalte....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 46/13 R
...Ob sie auch hilfebedürftig waren, kann der Senat nach den Feststellungen des LSG jedoch nicht abschließend beurteilen. 17 Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 17/15 R
...Die Klägerin hat nach den Feststellungen des LSG als erwerbsfähige Hilfebedürftige (vgl § 7 Abs 1 Satz 1 SGB II) - wie ihre Kinder, die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft leben (vgl § 7 Abs 2, 3 SGB II) - dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 98/11 R
.... § 23 Abs 3 SGB II erfordert ein Vorgehen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nur für den Fall, dass einer Personenmehrheit weitergehende Ansprüche zustehen können als dem einzelnen Hilfebedürftigen (vgl BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr 2, jeweils RdNr 11). Das ist bei der personenbezogenen Ausstattung mit Bekleidung nicht der Fall. 13 2....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 81/08 R
...Der Beklagte ging dabei von einem monatlichen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1673,66 Euro aus. Dabei legte er für die Kläger zu 1 und 2 jeweils eine Regelleistung von 311 Euro gemäß § 20 Abs 3 SGB II und für die Kläger zu 3 und 4 eine Regelleistung gemäß § 28 Abs 1 Nr 1 SGB II in Höhe von jeweils 207 Euro zu Grunde....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 3/09 R
...Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Revisionsverfahren. 1 Streitig ist die Übernahme der Kosten für Schulbedarfe im August 2009. 2 Der im Jahre 1997 geborene Kläger bildet eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner 1999 geborenen Schwester sowie den Eltern und gesetzlichen Vertretern W und R von A Die Schwester des Klägers besucht die Förderschule "G Schule" in L, der...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 162/11 R
...Für die Klägerin zu 1, die im streitigen Zeitraum Berechtigte im Sinne des § 7 Abs 1 SGB II (in der für den streitigen Zeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 30.7.2004, BGBl I 2014) gewesen sei und ihre Tochter, die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebe und deshalb nach § 7 Abs 2 Satz 1 SGB II Leistungsberechtigte sei...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 85/09 R
...Nach § 9 Abs 1 SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 ) ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ua nicht aus zu berücksichtigendem Einkommen decken kann....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 29/14 R
...Die weitere Revisionsbegründung enthält keinerlei Angaben zu dem konkret zu entscheidenden Sachverhalt, insbesondere auch nicht zu einem etwaigen Anspruch des Klägers auf SGB II-Leistungen unter Berücksichtigung des eigenen, aber - ggf - auch weiterem Einkommen und Vermögen eventueller weiterer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, insbesondere auch nicht zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehefrau...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 25/15 R
...angeführten Urteil des Senats vom 7.7.2011 (B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr 2, RdNr 33) wird ausgeführt: "Entscheidend ist allerdings, dass sich aus dem Bescheid mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, dass der zurückzuzahlende Gesamtbetrag das Ergebnis einer Addition von insgesamt drei Aufhebungs- und Rückforderungsentscheidungen ist, die sich jeweils an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 206/12 B