...Danach dürfen Auskünfte aus Personalakten nur mit Einwilligung der Beamtin oder des Beamten erteilt werden, es sei denn, dass die Abwehr einer erheblichen Beeinträchtigung des Gemeinwohls oder der Schutz berechtigter, vorrangiger Interessen der oder des Dritten die Auskunftserteilung zwingend erfordert. 15 aa) Der sachliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung ist hier eröffnet. 16 Zu den Personalakten...