...Denn insoweit könne nur entscheidend sein, auf welcher Grundlage der Beamte tatsächlich eingestellt worden sei. Erst nach Übernahme des Bewerbers in das Beamtenverhältnis bestehe Anlass zur Feststellung, welche Regelschulbildung mit welchem Abschluss für das vom Bewerber angestrebte Beamtenverhältnis vorausgesetzt werde....