...Die Arbeitszeitverordnung gelte nur für Beamte. Die Arbeitszeit der Soldaten sei gesetzlich nicht geregelt und Soldaten hätten keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine allgemeine Arbeitszeitregelung. Die unterschiedliche Behandlung von Beamten und Soldaten sei aufgrund der Besonderheit des Soldatenstatus, insbesondere des besonderen Umfangs der Dienstpflicht, gerechtfertigt....