...LG Aurich, Rpfleger 1988, 198, 199) wird zu Recht darauf verwiesen, dass die „Beidrückung“ des Dienststempels eine besondere Sicherungsmaßnahme darstellt und dem Vollstreckungsorgan die zuverlässige Gewissheit darüber verschafft, der zuständige, weil zur Führung des regelmäßig verschlossen zu haltenden Siegels berechtigte Beamte habe die Bescheinigung erteilt....