...Besondere Umstände, die den Erwerb des entsprechenden Teils der Aktien für die Gläubiger-Banken "wertvoller" und damit teurer gemacht hätten, lassen sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts jedoch nicht entnehmen. Insbesondere fehlen Feststellungen dazu, dass eine der Gläubiger-Banken durch den Erwerb von Aktien der Hotelbetriebs AG einen Mehrheitsbesitz erlangt hätte....