...Während das Risiko der D. aus diesen Finanzprodukten der Höhe nach beschränkt war und der Bank zudem ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Ausgleichszahlung zustand, war das Verlustrisiko der Stadt, die vertraglich für sieben Jahre gebunden war, theoretisch unbegrenzt, worauf die D. zuvor schriftlich hingewiesen hatte....