Urteile BAG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 553/17
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 - 10 Sa 490/17 - im Kostenausspruch und in Ziff. I.1. aufgehoben. Insoweit wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. März 2017 - 4 Ca 286/17 - zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird die Revision des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 9. Juni 2017 zu zahlen sind. 3. Der Beklagte hat die erstinstanzlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 538/17
Ehemalige Dienstordnungs-Angestellte von Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die im Zeitpunkt der Fusion dieser Sozialversicherungsträger und ihres Spitzenverbandes zu einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits Versorgungsempfänger waren und deren Versorgungsverhältnisse auf die neue Körperschaft übergeleitet wurden, haben nach Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 547/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Erlaubt Art. 3 Absatz 4 der Richtlinie 2001/23/EG (juris: EGRL 23/2001) des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen bei einem Betriebsübergang nach...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 139/17 (A)
Art. VIII § 1 Abs. 1 Nr. 2 Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) (juris: BesVNG 2) gewährt einem ehemaligen Dienstordnungs-Angestellten eines bislang landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers bei einer Statusänderung in einen bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Versorgung nach Bundesrecht. Verstößt der Sozialversicherungsträger gegen den in dieser Bestimmung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 314/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2017 - 5 Sa 171/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 319/17
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Mai 2017 - 11 Sa 856/16 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 520/17
Die Satzung einer (Gruppen-)Unterstützungskasse kann Ansprüche der Trägerunternehmen auf Rückgewähr geleisteter Dotierungsmittel wirksam ausschließen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 402/16
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Erlaubt Art. 3 Absatz 4 der Richtlinie 2001/23/EG (juris: EGRL 23/2001) des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen bei einem Betriebsübergang nach...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 878/16 (A)
Bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes auf die Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 11 Nr. 1 KSchG können grundsätzlich die zur Erzielung des anderweitigen Verdienstes erforderlichen Aufwendungen von diesem in Abzug gebracht werden. Zu berücksichtigen sind Aufwendungen, die im Rahmen der vorhandenen Qualifikation des Arbeitnehmers zur Fortführung einer fachkundigen Erwerbstätigkeit erforderlich sind. Dagegen nicht berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die die Qualifikation erhöhen,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 376/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. Oktober 2016 - 19 Sa 26/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 829/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 797/16
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Umgruppierung der Arbeitnehmerinnen W, M, H B und J B bezieht. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. September 2015 - 4 TaBV 203/14 - zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 18/16
Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 13. bis 16. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2016 - 16 TaBV 101/15 - werden als unzulässig verworfen. Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der genannte Beschluss des Landesarbeitsgerichts teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 4. März 2015 - 17 BV 420/14 - entsprochen hat. Die Beschwerden der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 77/16
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 4/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 334/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 407/17
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 402/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/17
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 - 8 Sa 477/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 3. Mai 2017 - 1 Ca 1272/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 70/18