Urteile BAG

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GERICHT
JAHR
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 22/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 466/17
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 26/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. September 2016 - 7 Ca 212/16 - insoweit abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 364/17
2018-09-25
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 9. März 2017 - 1 Ca 1271/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,15 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 26/17 - aufgehoben, soweit die Beklagte auf den Klageantrag zu 2. zur Zahlung von Zinsen auf die ab September 2018 fälligen Beträge verurteilt wurde. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - 28 Ca 141/16 - insoweit abgeändert und der Tenor...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 358/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 504/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 6/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 333/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 2017 - 4 Sa 100/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 468/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 15/17 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 355/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 33/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 485/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 1/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. September 2018 zu zahlen hat. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 335/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 505/17
2018-09-25
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 503/17
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. August 2017 - 19 Sa 69/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 496/17
Beschränkt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen nicht auf den Arbeitsverdienst, den er durch die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags zu zahlen verpflichtet ist, sondern erhöht er zugleich den zusätzlich gewährten übertariflichen Entgeltbestandteil in gleicher Weise wie den tariflichen, kommt es für das Entstehen einer betrieblichen Übung in Bezug auf den übertariflichen Vergütungsanteil allein darauf an, wie die Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 439/17
2018-09-19
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 38/17 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Februar 2017 - 28 Ca 356/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 465,60 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 77,60 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 155,20 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 77,60 Euro seit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 440/17
2018-09-19
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 47/17 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 - 24 Ca 190/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 439,38 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73,23 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 146,46 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 73,23 Euro seit dem...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 441/17
1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Februar 2018 - 2 Sa 359/17 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 12. Juli 2017 - 2 Ca 369 e/17 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 159/18
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017 - 15 Sa 33/17 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30. März 2017 - 15 Ca 5936/16 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 20/18