Urteile BAG

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GERICHT
JAHR
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2016 - 3 Sa 294/16 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 234/17
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2017 - 16 BVL 5012/16 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 12/18
2018-11-20
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2018 - 15 Sa 1417/17 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 5. September 2017 - 2 Ca 363/17 - abgeändert. 3. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 3 ArbZG iVm. Abschn. B des Anhangs zu § 9 TVöD (VKA) verpflichtet ist, innerhalb der von der Beklagten für den Rettungsdienst...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 328/18
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Februar 2018 - 4 Sa 118/17 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 105,70 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZN 569/18
2018-11-20
BAG 1. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2016 - 4 Sa 512/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. September 2015 - 11 Ca 1346/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 12/17
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 8 Sa 558/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. März 2017 - 11 Ca 8029/16 - bezogen auf die erhobenen Ansprüche aus den Monaten Mai, Juni und Juli 2016 zurückgewiesen und der Anschlussberufung der Beklagten stattgegeben hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 132/18
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2018 - 15 Sa 1418/17 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 5. September 2017 - 2 Ca 365/17 - abgeändert. 3. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Satz 3 ArbZG iVm. Abschn. B des Anhangs zu § 9 TVöD (VKA) verpflichtet ist, innerhalb der von der Beklagten für den Rettungsdienst...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 327/18
1. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass § 7 SokaSiG die Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstreckt. 2. Das SokaSiG verletzt aus Sicht des Senats nicht das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen der sog. Außenseiter darauf, von rückwirkenden Gesetzen nicht in unzulässiger Weise belastet zu werden. Die tariffreien Arbeitgeber mussten damit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 121/18
Eine nach den richterrechtlichen Grundsätzen erlaubte Arbeitskampfmaßnahme kann eine gesetzliche Gestattung iSv. § 858 Abs. 1 BGB sein.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 189/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. April 2018 - 2 Sa 1072/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 349/18
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers des Ausgangsverfahrens (Antragsgegner) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2018 - 4 Ta 87/18 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZB 31/18
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 20. Oktober 2016 - 8 Ca 2075/16 - teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Zeiten der An-...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 294/17
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2016 - 2 Sa 68/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 240/17
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. März 2017 - 10 Sa 587/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 385/17
Wird eine von einer Tarifnorm eröffnete rechtliche Gestaltungsmöglichkeit missbräuchlich eingesetzt, um einen nach Inhalt und Zweck der Norm verbotenen Erfolg zu erreichen, liegt ein unwirksames Umgehungsgeschäft vor. Darum besteht kein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe als Aufstockung zum Krankengeld nach § 4 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis ein Scheingeschäft iSd. § 117 Abs. 1 BGB ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 522/17
Der Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB wird im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist fällig mit tatsächlicher Zahlung des Steuerbetrags.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 301/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1470/15 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 482/16
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1471/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Mai 2015 - 31 Ca 18244/14, 31 Ca 18247/14 - hinsichtlich der Zahlung rückständiger Sonderzuwendungen für die Jahre 2009 bis 2014 iHv. insgesamt 12.615,16 Euro brutto zzgl. Zinsen zurückgewiesen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 483/16
I. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2017 - 8 Sa 1404/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Entscheidung über die Klage richtet. II. Soweit sich die Revision des Klägers gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über die Widerklage richtet, wird die Entscheidung aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Juli 2016 - 36 Ca 17469/14, WK 36 Ca 17473/14 -...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 562/16