...Angeklagten führt zum Wegfall des Schuldspruchs auch wegen Verabredung zum Menschenraub (§ 349 Abs. 4 StPO), bleibt aber im Übrigen erfolglos (§ 349 Abs. 2 StPO). 5 Menschenraub (§ 234 StGB) setzt voraus, dass sich der Täter des Opfers bemächtigt, um es in hilfloser Lage auszusetzen, oder um es - hier offensichtlich nicht einschlägig - dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland...