...Der Gesetzgeber wollte vorwiegend solche Tätigkeiten erfassen, die einer akademischen Ausbildung bedürfen und sich durch ein besonders qualifiziertes Berufsbild auszeichnen (Staudinger/Preis, BGB, 2016, § 627 Rn. 18; Erman/Belling/Riesenhuber, BGB, 15. Aufl., § 627 Rn. 5). Die Tätigkeit der Ärzte, Privatlehrer, Rechtsanwälte (vgl. BGH, Urteil vom 16....