....), und zwar aus einer Restforderung nicht gezahlter Vergütung von weiteren 8277,59 Euro in sechs Fällen (dazu 3.) sowie von weiteren 8480,40 Euro fehlgeschlagener Aufrechnung in sieben Fällen gegen unstreitige andere Forderungen mit einem Erstattungsanspruch (dazu 4.). Die Klägerin erfüllte indes nicht die Strukturvoraussetzungen, um OPS 8-98b zu kodieren....