...Der Streitfall sei deshalb dem Fall einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung vergleichbar, für den anerkannt sei, dass der Rechtsstreit bis zur Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Bestand der Gegenforderung auszusetzen sei. 4 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des FA, das der Ansicht ist, die Entscheidung des FG hänge nicht vom Ausgang der zivilrechtlichen Klage ab;...