...Die Revision ist schließlich nicht deshalb zuzulassen, weil ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 15 a) Das Vorbringen des Klägers, das Oberverwaltungsgericht habe die Anwendbarkeit der Waldbodenrichtwerte auf die zu bewertenden Flurstücke nicht geprüft, führt nicht auf eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht...