...Der Senat weist zum grundsätzlichen Aufbau eines freisprechenden Urteils auf die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts hin (vgl. zu den formellen Anforderungen, die gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind, auch Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 267 Rn. 33; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rn. 619 ff.)....