...Hat eine Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, zB Obdachlose/Nichtseßhafte, Flüchtlinge/Asylbewerber, usw., deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. dazu BAG 23....