...herleiten, weil für ihren Vergütungsanspruch das Bundesbesoldungsgesetz nicht gilt.“ - „Aus dem Umstand, dass im öffentlichen Dienst Beamte und Angestellte dieselben Aufgaben unter Einschluss hoheitlicher Aufgaben erledigen, können Angestellte des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine Rechte aus der Besoldung vergleichbarer Beamter herleiten, weil die Vergütung des Angestellten sich nach seinem Arbeitsvertrag...