...August 1979 geschlossenen Arbeitsvertrag ist ua. geregelt: „Im übrigen richten sich die Arbeitsbedingungen, wie Urlaub, Arbeitszeit, Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfalle, Kündigung etc. nach den Bestimmungen des BAT, mit Ausnahme des § 46, der die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung beinhaltet, da die Ärztekammer Nordrhein eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung in eigener...