...Im Arbeitsvertrag der Parteien vom 28. November 1990 ist ua. geregelt: „Im übrigen richten sich die Arbeitsbedingungen, wie Urlaub, Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfalle, Kündigung usw. nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Frau G wird Mitglied der bei der Ärztekammer Nordrhein eingerichteten zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV)....