...Er arbeitete nach dem Betriebsübergang für die V, mit der er weder einen neuen Arbeitsvertrag noch andere Vereinbarungen geschlossen hat. 4 Am 1. Dezember 2008 erfolgte ein weiterer Betriebsübergang, von der V auf die T G GmbH (T). Mit Schreiben vom 25. Oktober 2008 wurde der Kläger darüber unterrichtet. Der Kläger hat dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprochen....