...Frage verneinen sollte: Ist Art. 27 Abs. 2 Satz 1 der SES dahin auszulegen, dass die dort bezeichnete Beschwerdekammer nach Ausschöpfung des Verwaltungsweges erst- und letztinstanzlich ausschließlich zuständig ist für Streitigkeiten über die Befristung eines Arbeitsvertrags, den der Direktor einer Schule mit einem Lehrbeauftragten abschließt, wenn diese Vereinbarung maßgeblich auf der Vorgabe des Obersten...