...Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages gelten unverändert fort. …“ 7 In einem dritten „Nachtrag zum Arbeitsvertrag“ vom 8. März 2011 (nachfolgend Nachtrag 2011/2) heißt es ua.: „2. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit … beträgt 37,50 Std./Woche. 3. Vergütung Das monatliche Bruttoentgelt, bezogen auf 37,5 Std./Woche beträgt EUR 2.325,00. … … 6....