Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2009 - 8 Sa 784/08 - insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen den Beklagten zu 1. abgewiesen hat. Die weitergehende Revision des Klägers wird zurückgewiesen. Soweit die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben wird, wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.