Ausfertigungsdatum: 26.04.2011
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. | Prüfungsbereich Instandsetzung
von Sehhilfen | 30 Prozent |
2. | Prüfungsbereich Herstellen einer
randlosen Korrektionsbrille | 20 Prozent |
3. | Prüfungsbereich Augenoptische
Versorgung | 20 Prozent |
4. | Prüfungsbereich Auge und Sehhilfe | 20 Prozent |
5. | Prüfungsbereich Wirtschafts-
und Sozialkunde | 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche „Auge und Sehhilfe“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.