Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2010 - 3 Sa 24/08 - im Umfang der Klagestattgabe aufgehoben. Insofern wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28. April 2008 - 2 Ca 6062/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 181/10
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2009 - 17 Sa 848/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 457/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Mai 2009 - 22 Sa 53/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 511/09
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. April 2010 - 25 Sa 2550/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das beklagte Land zu einer Nettozahlung verurteilt wird und dass festgestellt wird, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, darüber hinaus 1.182,30 Euro für 2008 zurückzuzahlen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 379/10
Nach Inkrafttreten des TVöD bestand kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung. Tarifliche Entgelterhöhungen durften daher grundsätzlich auf eine solche als Besitzstand weitergezahlte Zulage angerechnet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 206/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 - 15 Sa 44/10 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 25. November 2009 - 5 Ca 2439/08 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 360/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 1783/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29. Oktober 2008 - 1 Ca 1098/08 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 552/09
I. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. März 2009 - 16 TaBV 5/08 - aufgehoben. II. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 8. April 2008 - 8 BV 27/07 - abgeändert: Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung 1. des Herrn S C in die Tarifgruppe II, 1. Berufs-/Tätigkeitsjahr GTV, 2. der Frau Y K in die Tarifgruppe II, 2. Berufs-/Tätigkeitsjahr...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 ABR 82/09
Aus § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein gegen den Arbeitgeber gerichteter Anspruch der Gewerkschaften auf Beseitigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen. Der Beseitigungsanspruch umfasst jedoch nicht die Wiederherstellung des tarifkonformen Zustands durch Nachzahlung der tariflichen Leistungen an die Arbeitnehmer.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 473/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - 18 TaBV 446/09 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2009 - 31 BV 20225/08 - wird unter Abweisung des in der Anhörung vom 16. Juli 2009 gestellten Hilfsantrags zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 121/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Januar 2010 - 17 Sa 1151/09 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 201/10
Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann gekürzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 197/10
1. Bei einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung zum Zweck der Erfüllung des Urlaubsanspruchs auch - soweit kein abweichender Festlegungswunsch des Arbeitnehmers verbindlich ist - im Vorgriff auf das Urlaubsjahr abgeben. 2. Die Erklärung muss so eindeutig sein, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, ob der Anspruch auf den gekürzten Vollurlaub oder der Anspruch auf den Vollurlaub erfüllt werden soll. Zweifel gehen zulasten des Erklärenden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 189/10
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. September 2009 - 1 Sa 47 a/09 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29. Januar 2009 - 1 Ca 2379 b/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der von der Klägerin eingelegten Berufung, die von ihr zu tragen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 797/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2010 - 4 Sa 943/08 - aufgehoben, soweit es ihre Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 29. April 2008 - 11 Ca 2902/07 - über die Feststellungsanträge des Klägers und hinsichtlich ihres Auflösungsantrags zurückgewiesen hat. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 384/10
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 2. Juni 2009 - 14 Sa 101/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 479/09
Der Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 3/10
Für die betriebliche Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es nicht auf einen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf die Anwendung des Tarifvertrags, sondern darauf an, ob die Vergütungsordnung im Betrieb gilt. Ist das der Fall, ist der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, eine Eingruppierung vorzunehmen und hieran den Betriebsrat zu beteiligen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 10/10
2011-05-04
BAG 7. Senat
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2008 - 10 TaBV 88/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 11/09
Verstößt das Arbeitsgericht gegen die Hinweispflicht aus § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 2 KSchG, hat das Landesarbeitsgericht selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere, in der Klagefrist nicht geltend gemachte Unwirksamkeitsgründe verstößt. Es muss die Sache nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 252/10