Augenoptiker-Ausbildungsverordnung (AugenoptAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin

Ausfertigungsdatum: 26.04.2011


§ 2 AugenoptAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.