Augenoptiker-Ausbildungsverordnung (AugenoptAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin

Ausfertigungsdatum: 26.04.2011


§ 1 AugenoptAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Augenoptikers und der Augenoptikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 33 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.