...März 2006 forderte sie die Beklagte auf, rückständiges Gehalt iHv. 39.879,29 Euro abzüglich des erhaltenen Insolvenz- und Arbeitslosengeldes zu zahlen. 10 Die Klägerin meint, sie habe dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die A GmbH noch im Februar 2006 wirksam widersprechen können, weil sie bis dahin nicht ordnungsgemäß iSd. § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsübergang unterrichtet worden sei...