...Selbst wenn er, wie von dem Zeugen schriftlich mitgeteilt, zur Begründung auf seinen Wunsch hingewiesen hätte, möglichst schnell Arbeitslosengeld zu erhalten, hätte er damit nur erläutert, warum er nicht selbst kündigen werde. 26 3. Der Klageverzicht ist dagegen nicht mangels Schriftform gemäß § 623 BGB unwirksam....