...das Pferd von dem Streithelfer nicht gekauft, weil er es als Zuchtpferd habe weiterveräußern wollen, was nun nicht mehr möglich gewesen sei, weitere Aufwendungen geltend, die ihm ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Pferdes bis zu dessen Rückgabe entstanden seien. 5 Der Kläger hat in erster Instanz beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 10.391,48 € sowie weitere 961,28 € für vorgerichtliche Anwaltskosten...