...Denn dies kann den Betroffenen daran hindern, das Rechtsmittel einzulegen, etwa weil es ihm innerhalb der kürzeren Frist nicht gelingt, sich über die Anfechtung des Beschlusses schlüssig zu werden und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten, und er anschließend - in der Annahme, die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels sei abgelaufen - keine weiteren Bemühungen in diese Richtung unternimmt...