...marktüblich erzielbaren" Erträge im Sinne der §§ 17, 18 ImmoWertV) ist vielmehr auch dann abzustellen, wenn für die Nutzung des Grundstücks vom Üblichen abweichende Entgelte, also etwa über dem Mietspiegel liegende Mieteinnahmen, erzielt werden (s. dazu FG Nürnberg DStRE 2005, 97, 98; vgl. auch §§ 17, 18 ImmoWertV). 57 Ferner hat die Vorsitzende des Gutachterausschusses in ihrer Vernehmung vor dem Amtsgericht...