...Dies in der Sache zugrunde legend, hat das Verwaltungsgericht die Beweiserhebung nicht deshalb abgelehnt, weil die Kläger keine aufzuklärenden Tatsachen angegeben hätten, sondern weil sie für ihre Behauptungen keine tatsächlichen Anhaltspunkte benannt und gehofft hätten, deren Wahrheit durch Auswertung der beizuziehenden Akten des Insolvenzverfahrens des Amtsgerichts L. oder durch Erklärungen des Insolvenzverwalters...