...Januar 2009 in der Übergangsversorgung für Lotsen oder FDB befanden. (2) Die §§ 1 bis 17 (Teil A) gelten nicht für a) Beschäftigte, die gesetzliche Altersrente oder vergleichbare Leistungen beziehen, b) Beschäftigte, die eine Alterspension als Beamter oder Soldat beziehen, c) zur DFS beurlaubte Soldatinnen und Soldaten....