.... …“ 6 Die fiktive, auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochgerechnete Versorgungsleistung des Klägers beträgt 6.929,64 DM; die während des Dienstverhältnisses erworbene unverfallbare Anwartschaft beläuft sich auf 30,56 % hiervon, dh. auf 1.082,92 Euro. 7 Der Kläger bezieht seit dem 1....