...Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, veräußerte im Streitjahr (2005) 505.155 Aktien der A-AG zu einem Kurswert von 76,63 € je Aktie. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns setzte die Klägerin die Aktien mit Anschaffungskosten von 45,50 € je Aktie an. Sie ging dabei davon aus, dass im Rahmen eines sog. Aktienübernahme- und Platzierungsvertrags vom 16....