...Daher seien von Haus aus unterscheidungskräftige Buchstabenfolgen nicht unterscheidungskräftig, wenn sie mit nicht unterscheidungskräftigen Wörtern zu einer Kombinationsmarke verknüpft würden, deren Abkürzung sie darstellten (so auch „Multi Markets Fund MMF“, EuGH, C-90/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33; „NAI–Der Natur-Aktien-Index“, EuGH, C-91/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33; „ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist...