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Urteile für Aktien

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nicht erforderlich ist, dass der Konzern, dem Verleiher und Entleiher angehören, unter das Aktiengesetz fällt, also dem Konzern zumindest eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien angehört (dazu BAG 5....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 451/11
...Zivilsenat XI ZR 477/12 Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Aktien an einem offenen Immobilienfonds Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. November 2012 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 477/12
...Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) infolge des Verfalls von Indexoptionen einen steuerlich zu berücksichtigenden Verlust i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt hat. 2 Der Kläger erwarb im Streitjahr 2010 90 500 Indexoptionen auf den Deutschen Aktien Index (DAX) zum Preis von insgesamt 106.213 €....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 49/14
...Ähnlich wie Sperr- und Haltefristen beim Erwerb von Aktien (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 37/09, BFHE 234, 187, BStBl II 2011, 923) stehen Bedingung und Zahlungsmodalitäten dem Zufluss im vorgenannten Sinne nicht entgegen. 24 d) Auf den Zeitpunkt des Zuflusses ist der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrechts zu bewerten (§ 11 Abs. 1 EStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 56/11
...NAI - Der Natur Aktien Index; EuGH GRUR 2010, 1098 - 1100 - CK CREASTIONES KENNYA/CK). b) 37 Innerhalb der angegriffenen Marke kommt der Buchstabenkombination "PP" schließlich keine selbstständig kennzeichnende Stellung zu, denn dort erscheint "PP" nicht wie eine "Marke in der Marke" (vgl. Hacker, Ströbele/Hacker, a. a. O....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 533/11
...Folge aus einer Anlageentscheidung, beispielsweise in Aktien, ein hohes Vermögen, sei es sozialrechtlich nicht geboten, weiterhin die Solidargemeinschaft heranzuziehen. Im Übrigen müsse davon ausgegangen werden, dass der ausgezahlte Kapitalbetrag den vollen Ausgleich der Schädigung abdecke....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 103/11 R
...In ihrem Berliner Bankhaus hielt sie 49,7 % der Aktien der S. AG. Im Dezember 1935 veräußerte sie zunächst ihr Dresdner Stammhaus, im Februar 1938 dann auch ihr Berliner Bankgeschäft; dies schloss nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts die Beteiligung an der S. AG ein....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 23/11
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 15/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 20/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 29/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 22/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 16/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 21/14
...Jeder Genussscheininhaber hatte aber den gleichen Anteil am Bilanzgewinn und an dem nach Rückzahlung des Aktienkapitals und des Partizipationskapitals verbleibenden Liquidationsergebnis wie eine Aktie. 3 Der Beklagte, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) veranlagte den Kläger in Bezug auf den Verlust aus der Veräußerung der Genussscheine an der A AG zunächst erklärungsgemäß,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 46/15
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 28/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 19/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 27/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 17/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 23/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Die E-Aktie sei kontinuierlich gefallen, wegen der von der E gehaltenen eigenen Aktien habe die konkrete Gefahr der Überschuldung und damit der Insolvenz bestanden. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss gefasst worden, das „TOP FIT“-Programm aufzulegen. Ziel dieses Programms sei es in erster Linie gewesen, die Eigenkapitalquote wieder auf ein gesundes Maß zurückzuführen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 24/14