...Auch würde sich ein derartiges Verständnis nicht aus den seitens der Löschungsantragstellerin genannten Bezeichnungen sonstiger (Aktien)Indizes, wie etwa des BayX 30, DAX, GEX, HASPAX, Nisax 20, RENOXX, ATX oder IBEX ergeben. Denn dabei handele es sich ausschließlich um namensmäßige Kennzeichnungen, die zudem teilweise als Marke eingetragen seien....