...Wohnungseinheit der Wohnungseigentumsanlage, oder Zustimmung hierzu, b) Verwaltung der Sondernutzungsrechte, insbesondere auf Vermietung, Verpachtung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte, Einzug der Miete oder sonstigen Entgelts für die Nutzungsüberlassung, c) Zahlung des gegenwärtigen Überschusses und aller künftigen Überschüsse (Guthaben), die der Schuldnerin aus der Verwaltung jeweils gebühren, d) Abtretung...